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Erbrecht

Als erfahrene Rechtsanwältin im Bereich Erbrecht stehe ich meinen Mandanten zur Seite, wenn es darum geht, ihre rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Nachlassplanung und Erbe zu regeln. Dies kann von der Erstellung von Testamenten, auch gemeinschaftlichen Testamenten, über die Regelung von Erbauseinandersetzungen, Pflichtteilsansprüche oder Pflichtteilsergänzungsansprüche bis hin zur Beratung bei Fragen zu Erbschaftsteuern, Nachlassgericht und Testamentsvollstreckung reichen. Ich verfüge über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen in diesem Bereich und bin bestrebt, meinen Mandanten eine praktikable und effektive Lösung anzubieten.

 

Einige mögliche Beratungsthemen im Bereich Erbrecht sind:

Testamente: Ich helfe bei der Erstellung von Testamenten, damit meine Mandanten sicherstellen können, dass ihr Vermögen nach ihrem Tod gemäß ihren Wünschen verteilt wird.

Erbauseinandersetzungen: Wenn es Streitigkeiten unter den Erben gibt, stehe ich Ihnen zur Seite, um eine faire Lösung zu erreichen, die alle Beteiligten zufriedenstellt.

Pflichtteilsansprüche: Wenn ein Erbe seinen Pflichtteilsanspruch geltend machen möchte, berate ich ihn über die relevanten Gesetze und helfe ihm bei allen Schritten, die er unternehmen muss, um seine Rechte geltend zu machen.

Verwaltung von Nachlässen, Testamentsvollstreckung: Ich unterstütze bei der Verwaltung von Nachlässen, einschließlich der Überprüfung von Vermögenswerten und der Übertragung dieser Vermögenswerte an die berechtigten Erben und stehe Ihnen auch als Testamentsvollstrecker zur Verfügung.

Dies sind nur einige der Fälle, in denen ich als Rechtsanwältin im Bereich Erbrecht Unterstützung bieten kann. Ich stehe Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihnen bei allen Fragen rund um das Erbrecht zu helfen.

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